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   BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58   

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https://dejure.org/1958,5215
BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58 (https://dejure.org/1958,5215)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1958 - 2 StE 4/58 (https://dejure.org/1958,5215)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1958 - 2 StE 4/58 (https://dejure.org/1958,5215)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsfeindliche Zersetzungsarbeit als sog. Instrukteure des sowjetzonalen Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der Bundesrepublik Deutschland - Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Geheimbündelei in staatsgefährdender Absicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58
    - Daß ein Teil einer größeren Organisation - hier der Staatsgewerkschaft der SBZ - in dieser Weise herausgehoben, und für sich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 90 a StGB betrachtet und beurteilt wird, widerspricht weder den tatsächlichen Gegebenheiten noch den Denkgesetzen und liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 10, 16 ff).
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58
    In dem Urteil vom 13. Dezember 1957 in Sachen gegen Dr. A. u.a. - 1 StE 8/57 - hat der Senat - im Anschluß an seine frühere Rechtsprechung - eingehend dargelegt, daß die nach der geschriebenen Verfassung der DDR eingeführte parlamentarische Regierungsform ein bloßes Scheingebilde ist und daß sich die Staatsmacht, wenn man die Einflüsse der sowjetischen Besatzungsmacht außer Betracht läßt, in Wahrheit ungeteilt in den Händen einer Funktionärsschicht befindet, die im Zentralkomitee (ZK) der SED ihr zentrales Organ besitzt.
  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58
    Als eine solche Organisation ist jede von der SED oder KPD gebildete Gruppe anzusehen, die für die politischen Ziele der SED/KPD wirkt (vgl. BGHSt 7, 104, 106) [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54].
  • BGH, 21.10.1961 - 2 StE 2/61

    Die vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) geschaffene Westorganisation

    Ausführliche Feststellungen über die "Westarbeit" des FDGB hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 4. Oktober 1958 - 2 StE 4/58 - in der Strafsache gegen Passarge und andere getroffen (HuSt 11, 326).

    Diese Merkmale erfüllt die vom FDGB geschaffene Westorganisation, bestehend aus den Mitarbeitern des "Büros für nationale Gewerkschaftseinheit" beim Vorstand des FDGB, dessen Westinstrukteuren und den in der Bundesrepublik ansässigen Vertrauensleuten (BGH 2 StE 4/58 vom 4. Oktober 1958, in HuSt II, 326, 351 insoweit nur auszugsweise wiedergegeben, und 2 StE 4/58 vom 9. Juli 1959).

  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59

    Entzug des Pflichtteils wegen tätlicher Angriffe gegenüber dem Erblasser -

    Dass die vom FDGB in der Bundesrepublik aufgezogene und von Ostberlin aus gelenkte Propaganda- und Nachrichtenorganisation ein Geheimbund ist, nimmt das Landgericht in Übereinstimmung mit BGH 2 StE 4/58 vom 4. Oktober 1958 ("Hochverrat und Staatsgefährdung" Bd. 2 S. 326 ff) zwar an.

    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die für die "Westarbeit" geschaffene Organisation des FDGB eine Ersatzorganisation für die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 verbotenen KPD ist (BGH 2 StE 4/58 vom 4. Oktober 1958).

  • BGH, 22.10.1959 - 1 StE 2/58

    Einziehung von einer juristischen Person gehörenden Gegenständen - Entschädigung

    Im vorliegenden Falle besteht die Vereinigung aus Personen, die teils in der Schweiz, teils in der Bundesrepublik ansässig sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Oktober 1958, 2 StE 4/58).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 13/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Zu Unrecht beanstandet die Revision den Ausgangspunkt des Landgerichts, die SED versuche durch konspirative Wühlarbeit, u.a. durch Agenten des "Westapparates" des FDGB, das in der sowjetisch besetzten Zone von ihr eingeführte Gewalt- und Willkürsystem auf die Bundesrepublik auszudehnen (BGHSt HuSt II 326; 2 StE 4/58 vom 9. Juli 1959; 3 StR 2/61 vom 20. Juli 1961).
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